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Kindersitz bis wann? Gesetze, Normen und Ausnahmen

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Viele Eltern und Autofahrer fragen sich: „Bis wann braucht ein Kind einen Kindersitz?“ In Deutschland ist das durch Gesetze klar geregelt. Kinder müssen im Auto in einem passenden Kindersitz sitzen, bis sie entweder 12 Jahre alt sind oder 1,50 Meter groß. Es gilt: Eines von beiden genügt, um keine Sitzerhöhung oder keinen Kindersitz mehr zu brauchen. Diese Regel schützt Kinder, weil normale Autogurte für ihre Körper noch nicht geeignet sind und im Unfall schwere Verletzungen verursachen können.

Ein Kind sitzt sicher im Autositz im Fahrzeughintergrund, richtig angeschnallt für sicheren Schutz.

Die Kindersitzpflicht gibt es in Deutschland seit 1993. Sie soll die Sicherheit von Kindern im Auto erhöhen. Seitdem gab es immer wieder neue Vorschriften und Sicherheitsstandards, um den Schutz zu verbessern. Im Folgenden erklären wir die Regeln im Detail, stellen die wichtigsten Kindersitz-Normen vor und zeigen, wann Ausnahmen erlaubt sind oder was im Ausland zu beachten ist.

Kindersitz bis wann: Gesetze und Vorgaben

Die Kindersitzpflicht ist in Deutschland genau geregelt. Ziel ist, dass Kinder im Auto sicher mitgenommen werden. Wichtig sind dabei das Alter und die Größe des Kindes.

Wie lange gilt Kindersitzpflicht nach Alter und Größe?

Kinder im Auto brauchen einen Kindersitz, bis sie 12 Jahre alt sind oder 1,50 Meter groß – egal, was zuerst zutrifft. Wird ein Kind etwa mit 11 Jahren schon größer als 1,50 Meter, ist ein Sitz nicht mehr vorgeschrieben. Ist das Kind 12, aber noch kleiner, muss es laut Gesetz trotzdem keinen Kindersitz mehr benutzen.

Das Gesetz gibt aber nur die Mindestanforderungen vor. Ist das Kind schon 12 Jahre alt, aber noch deutlich kleiner als 1,50 Meter, empfehlen Fachleute trotzdem eine Sitzerhöhung zu nutzen. Denn nur so verläuft der Gurt sicher über Schulter und Becken. Ohne Kindersitz kann der Gurt bei kleineren Kindern noch am Hals einschneiden oder anders verlaufen, was bei Unfällen gefährlich werden kann.

Spielen Gewicht, Größe und Alter beim Kindersitz eine Rolle?

Das Gesetz knüpft die Pflicht an das Alter und die Größe des Kindes. Für die Auswahl des richtigen Kindersitzes sind aber auch das Gewicht und die Größe wichtig. Je nach Norm (dazu unten mehr) orientiert sich der passende Sitz entweder am Gewicht oder an der Körpergröße. Das Alter gibt nur grobe Anhaltspunkte, da Kinder unterschiedlich schnell wachsen.

Der Kindersitz muss genau zum Kind passen. Ist er zu groß, gibt er keinen Halt. Ist er zu klein, drückt er und schützt nicht richtig. Achten Sie deshalb immer auf die Angaben des Herstellers zu Gewicht und Größe – und prüfen Sie, ob Ihr Kind in den Sitz passt.

Was steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Kindersitz?

Die StVO, also die deutschen Verkehrsregeln, schreibt vor, bis wann Kinder im Auto mit einem Kindersitz gesichert werden müssen. Sie legt auch fest, dass nur Kindersitze erlaubt sind, die eine offizielle Prüfnummer haben und den europäischen Vorschriften entsprechen.

Kindersitze müssen richtig eingebaut und befestigt werden – entweder mit dem normalen Gurt oder einem Isofix-System. Die Verantwortung, dass die Kindersitze korrekt befestigt sind, liegt beim Fahrer. Wer die Pflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld (und eventuell Punkten in Flensburg) rechnen. Die Höhe hängt davon ab, wie viele Kinder nicht gesichert sind oder ob völlig ohne Sitz gefahren wird.

Kindersitze und Prüfnormen: ECE R44 und ECE R129 (i-Size)

Nur Kindersitze mit einer aktuellen Prüfnummer dürfen in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern genutzt werden. Am wichtigsten sind die beiden Normen ECE R44 und ECE R129 (i-Size).

Welche Bedeutung haben R44 und R129 für die Kindersitz-Auswahl?

ECE R44 legt fest, nach welchem Gewicht ein Kindersitz gekauft werden sollte. Diese Norm ist schon älter. ECE R129 (i-Size) ist neuer und orientiert sich an der Körpergröße. i-Size schreibt außerdem vor, dass der Seitenaufprallschutz besser sein muss. Nur Kindersitze ab ECE 44-03, ECE 44-04 oder ECE R129 dürfen noch verwendet werden. Sitze mit älteren Prüfzeichen (ECE 44-01/02) sind nicht mehr erlaubt.

ECE R44: Gruppen nach Gewicht

Nach ECE R44 werden Sitze in folgende Gruppen eingeteilt:

Gruppe Gewicht des Kindes Typ
0 bis 10 kg Babyschale
0+ bis 13 kg größere Babyschale
1 9 – 18 kg Kleinkindsitz (vorwärts oder rückwärts)
2 15 – 25 kg Sitzerhöhung mit Rückenlehne
3 22 – 36 kg Sitzerhöhung, meist mit oder ohne Lehne

Diese Gruppen geben eine gute Orientierung. Prüfen Sie aber immer, ob der Sitz laut Hersteller passend ist und lassen Sie Ihr Kind Probe sitzen.

ECE R129 (i-Size): Gruppen nach Größe

Bei i-Size ist nicht mehr das Gewicht, sondern die Körpergröße entscheidend. Außerdem schreibt die Norm vor, dass Kinder bis mindestens 15 Monate rückwärts fahren müssen, da das sicherer ist – vor allem für Kopf und Nacken. Die Gruppen sehen zum Beispiel so aus:

  • bis 60 cm
  • 60 – 75 cm
  • 75 – 87 cm
  • 87 – 105 cm
  • 105 – 125 cm
  • ab 125 cm

Übersicht über drei Arten von Kindersitzen für Autos mit klarer Kennzeichnung und einfachem Hintergrund.

Zudem wird bei i-Size das Isofix-System gefördert. Das macht die Befestigung fester und sicherer. In neuen Autos ist Isofix Standard.

Welche Kindersitze sind für welches Alter geeignet?

Es gibt viele Gruppen mit unterschiedlichen Bezeichnungen, das kann verwirrend wirken. Aber im Grunde geht es darum: Für jedes Alter und jede Größe gibt es passende Sitze, von der Babyschale bis zur Sitzerhöhung.

  • Babyschale: Für Neugeborene, immer rückwärtsgerichtet befestigt. Das schützt am besten bei einem Frontalcrash.
  • Kleinkindsitz: Ab etwa 9 kg/60 cm. Hier empfiehlt sich so lange wie möglich ein rückwärtsgerichteter Sitz (bis etwa 4 Jahre oder 105 cm).
  • Sitzerhöhung (mit Rückenlehne): Für größere Kinder (ab 15 kg oder ca. 100/105 cm). Diese Sitze sorgen dafür, dass der Gurt gut sitzt.

Wann sollte man auf den nächsten Sitz wechseln?

Wechseln Sie den Sitz nie zu früh. Bleiben Sie in der Gruppe, solange Ihr Kind das Gewicht (bei R44) oder die Größe (bei R129) nicht überschreitet. Wechseln Sie dann, wenn der Kopf den Sitz überragt oder das Maximalgewicht erreicht ist. Bei Babyschalen ist es außerdem Zeit zu wechseln, wenn die Füße deutlich über den Rand hinausgehen. Hauptsache, der Gurt passt weiterhin.

Ein Kind sitzt in einem Autositz mit korrekt angelegtem Sicherheitsgurt, was die richtige Gurtführung und Sicherheit im Auto zeigt.

Ab wann darf ein Kind ohne Kindersitz fahren?

Ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung fahren Kinder, wenn sie entweder 12 Jahre alt sind oder mind. 1,50 Meter groß. Dann reicht der normale Autogurt aus – aber nur, wenn er richtig sitzt, also über Schulter und Becken und nicht am Hals oder Bauch.

Darf ein Kind nur mit Gurt gesichert werden?

Wenn das Kind groß genug oder alt genug ist: ja. Der Gurt muss dann aber ordentlich verlaufen. Gerade bei Kindern unter 1,50 Meter Größe ist aber eine Sitzerhöhung aus Sicherheitsgründen weiterhin sinnvoll.

Welche Sitzerhöhung für welches Alter und welche Größe?

Sitzerhöhungen sind meist ab etwa 15 kg Körpergewicht oder der entsprechenden Größe geeignet. Solche Sitze helfen, dass der Gurt richtig am Körper anliegt. Mit Rückenlehne sind sie sicherer als Modelle ohne Lehne. Sie bieten mehr Schutz beim Seitenaufprall und halten den Gurt besser in Position. Die Sitzerhöhung sollte erst genutzt werden, wenn das Kind dafür groß und schwer genug ist – nicht nach dem Alter gehen, sondern nach Größe und Gewicht.

Kindersitzpflicht im Ausland und Ausnahmen

Wenn Sie mit Kindern ins Ausland fahren, informieren Sie sich vorher über die dortigen Vorschriften. Regeln und Altersgrenzen können sich von denen in Deutschland unterscheiden.

Land Kindersitzpflicht bis:
Österreich 14 Jahre / 1,50 m
Belgien, Spanien 1,35 m
Frankreich 10 Jahre
Italien Alarmsignal im Kindersitz Pflicht für unter 3-Jährige

Sonst können bei Verstößen im Ausland Strafen drohen. Die Verantwortung für die richtige Sicherung trägt immer der Fahrer.

Gibt es Ausnahmen von der Kindersitzpflicht?

Ja, aber nur wenige. Zum Beispiel in Taxen und Linienbussen oder wenn nicht für jedes Kind ein Sitz vorhanden ist (dann aber nur für Kinder ab 3 Jahren und nur auf Rücksitzen). Wenn es technisch nicht möglich ist (z. B. in alten Autos ohne Gurte), gelten Sonderregeln: Kinder unter 3 dürfen dann gar nicht mitfahren, ältere Kinder nur hinten.

Diese Ausnahmen gelten nur im Einzelfall, nicht allgemeingültig. Bei einem Notfall nach einem Unfall kann von der Pflicht abgewichen werden, wenn es sonst keine Transportmöglichkeit gibt.

Kindersitze machen Autofahrten für Kinder sicherer. Eltern sollten – auch wenn das Gesetz es nicht mehr verlangt – lieber etwas länger Sitzerhöhungen nutzen, als ein Risiko einzugehen. Die Verantwortung für sichere Kinder liegt immer beim Fahrer. Achten Sie darauf, dass der Sitz passt, richtig eingebaut ist und der Gurt dort verläuft, wo er soll. So schützen Sie Ihre Kinder am besten bei jeder Fahrt.

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Geschrieben von
Markus Weber

Ich bin Markus, ein 34-jähriger Innenarchitekt und leidenschaftlicher Heimwerker aus München. Nach meinem Studium der Innenarchitektur und mehreren Jahren in renommierten Architekturbüros habe ich mich entschieden, mein Wissen und meine Leidenschaft für kreatives Wohnen zu teilen.

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