Sie möchten wissen, ob Ihr Kaminofen nach dem 31. Dezember 2024 weiterhin benutzt werden kann? Die Antwort hängt davon ab, ob Ihr Ofen die aktuellen Vorgaben der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) einhält. Dieses Gesetz legt fest, wie viel Feinstaub und Kohlenmonoxid Öfen ausstoßen dürfen. Es gibt keine pauschale Verpflichtung, jeden Kaminofen stillzulegen. Allerdings gilt das für viele ältere Modelle, die bestimmte Emissionswerte überschreiten. Für diese Öfen gibt es feste Fristen, die besonders für Modelle, die vor 2010 gebaut wurden, jetzt wichtig sind.

Ob Ihr Kaminofen betroffen ist, hängt vom Baujahr oder dem Zeitpunkt der Typprüfung und von den Emissionswerten ab. Das ist gar nicht so schwierig herauszufinden: Es gibt offizielle Listen und praktische Möglichkeiten, sich zu informieren. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Grundlagen zum Thema Kaminofen-Zulassung, erklären das Gesetz, die Stufen der BImSchV und zeigen Ihnen, wie Sie die Kaminofen Zulassung Liste finden und anwenden.
Was bedeutet die Kaminofen Zulassung und warum spielt sie eine Rolle?
Die Zulassung eines Kaminofens bestätigt, dass er die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Umwelt erfüllt. Das ist wichtig, da bei der Holzverbrennung Schadstoffe wie Feinstaub freigesetzt werden, die die Atemluft belasten. Um die Luft sauberer zu machen und gesundheitliche Folgen zu reduzieren, gibt es klare Regeln im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Diese Vorgaben sorgen dafür, dass man nur Öfen nutzen darf, die wenig Schadstoffe ausstoßen. Eine Zulassung zeigt, dass ein Ofen weniger Brennstoff verbraucht und energiesparender arbeitet. Das schützt die Umwelt und hilft Ihnen beim Heizen Geld zu sparen.
Welche Gesetze gelten für die Kaminofen Zulassung?
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die rechtliche Grundlage rund um Kaminöfen in Deutschland. Für Öfen im Haushalt ist vor allem die 1. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (kurz: 1. BImSchV) wichtig.
Zudem gibt es mit dem CE-Zeichen eine europäische Vorgabe, wonach ein Produkt die EU-Richtlinien erfüllen muss. Seit dem 01. Januar 2022 gilt zusätzlich die Ecodesign 2022 Richtlinie, die weitere Mindestanforderungen an Effizienz und Emissionen von neuen Kaminöfen vorgibt.
Was regelt die 1. BImSchV für Kaminöfen?
Die 1. BImSchV legt fest, welche Anforderungen kleine und mittlere Feuerungsanlagen erfüllen müssen. Das bedeutet, sie definiert die Grenzwerte für Schadstoffe und den minimalen Wirkungsgrad eines Ofens. Die Verordnung wurde in zwei Stufen eingeführt, damit Hersteller und Nutzer Zeit für Anpassungen haben.
Durch diese beiden Stufen wurden die Standards nach und nach strenger, was die Entwicklung schadstoffarmer Öfen gefördert hat. Die Regeln gelten für Kamin- und Kachelöfen genauso wie für Pellet- oder Holzhackschnitzelöfen und Kohleöfen.

Welche Anforderungen gelten für die Zulassung von Kaminöfen?
Damit ein Kaminofen zugelassen wird, muss er die in der BImSchV festgelegten Werte einhalten. Diese Werte wurden mit der Zeit verschärft – nicht nur beim Ausstoß von Emissionen, sondern auch was die Effizienz betrifft.
Ein Ofen, der den Vorgaben entspricht, heizt sauberer und nutzt die eingesetzte Energie besser. Das spart Holz oder Pellets und schützt die Umwelt.
Grenzwerte und Emissionsvorgaben laut BImSchV
Die 1. BImSchV schreibt klare Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub vor. Außerdem muss der Wirkungsgrad, also wie gut der Ofen die Wärme nutzt, mindestens 75% (bei Kaminöfen) bzw. 80% (bei Kachelöfen) betragen. Die aktuellen Grenzwerte für die Stufe 2 sind 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub. Diese Anforderungen sind strenger als die der Stufe 1.
Stufe | Kohlenmonoxid (g/m³) | Feinstaub (g/m³) | Wirkungsgrad (%) |
---|---|---|---|
1 (ab 2010 – 2014) | 2,0 | 0,075 | 75 |
2 (ab 2015) | 1,25 | 0,04 | 75 (Kachelöfen: 80) |
Was bedeutet Stufe 1 und Stufe 2 bei Kaminöfen?
Die zwei Stufen unterscheiden, wie streng die Vorgaben sind. Stufe 1 galt für Öfen, die vom 22. März 2010 bis zum 31. Dezember 2014 gebaut oder aufgestellt wurden. Stufe 2 gilt für alle Anlagen ab Januar 2015 und für nach dem 21. März 2010 typgeprüfte Geräte, die oft schon strengere Werte einhalten. Nur Öfen, die mindestens Stufe 2 erfüllen, dürfen ab 2025 weiter betrieben werden.
Wer ist von den Zulassungen und Fristen betroffen?
Betroffen sind vor allem Besitzer von alten Einzelraumfeuerungsanlagen. Nach und nach werden Öfen, die nicht die aktuellen Vorgaben einhalten, entfernt oder nachgebessert.
Die Fristen richten sich nach dem Baujahr des jeweiligen Ofens. Je älter der Ofen, desto früher musste er angepasst oder ersetzt werden. Die letzte wichtige Frist endet am 31. Dezember 2024.
Welche Kaminöfen müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden?
Wer einen Kaminofen besitzt, der vor dem 21. März 2010 typgeprüft wurde und die festgelegten Emissionswerte überschreitet, muss handeln. Sie können den Ofen entweder umrüsten (z.B. mit einem Feinstaubfilter), stilllegen oder komplett ersetzen lassen. Wer betroffen ist, sollte das rechtzeitig vor Fristende klären, um späteren Ärger zu vermeiden.
Tabelle: Austauschfristen nach Baujahr
Baujahr | Austauschfrist |
---|---|
bis 1974 | 31.12.2014 |
1975 – 1984 | 31.12.2017 |
1985 – 1994 | 31.12.2020 |
1995 – 21. März 2010 | 31.12.2024 |

Wenn Ihr Ofen in die letzte Gruppe fällt, bleibt bis Jahresende Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Welche Anlagen dürfen ab 2025 nicht mehr laufen?
Ab Januar 2025 sind nur noch Kaminöfen erlaubt, die die BImSchV Stufe 2 einhalten. Anlagen, die diese Bedingungen nicht erfüllen und keine Ausnahme haben, dürfen nicht mehr benutzt werden.
Es handelt sich nicht um ein generelles Verbot, sondern um eine Anpassung an neue Umweltstandards. Die meisten jüngeren und viele nachgerüstete Modelle erfüllen die neuen Anforderungen bereits.
Gibt es Ausnahmen für besondere Öfen?
Ausnahmen gelten beispielsweise für bestimmte Herde bis 15 kW, historische Öfen (vor 1950), handwerklich gesetzte Grundöfen und Kachelöfen sowie offene Kamine, die nur selten genutzt werden. Auch Badeöfen und Anlagen, die die einzige Heizung im Haus sind, können nach Antrag weiter genutzt werden. Fragen Sie dazu auch Ihren Schornsteinfeger.
Wie finde ich die Kaminofen Zulassung Liste?
Die wichtigste Quelle ist die Online-Datenbank des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V.). Sie müssen nicht lange suchen. In dieser Datenbank können Sie nach Ihrem Modell suchen und sehen, ob es zugelassen ist.
HKI-Datenbank: Welche Modelle sind gelistet?
In der HKI-Datenbank kann jeder nach Hersteller und Modell suchen. Ein grünes Häkchen und der Hinweis „Stufe 2“ zeigen an, dass der Ofen ab 2025 weiter laufen darf. Ist zum Beispiel „Stufe 1/Bestandsschutz“ vermerkt, sollten Sie prüfen, ob der Ofen je nach Baujahr und Emissionswerten noch betrieben werden kann.
So benutzen Sie die HKI-Datenbank
Gehen Sie auf die Webseite des HKI. Dort finden Sie die Gerätedatenbank oder Herstellerliste. Suchen Sie nach Hersteller und Ofenmodell. Am einfachsten finden Sie das genaue Modell mit der Bezeichnung, die meist am Typenschild des Ofens zu finden ist.

Was tun, wenn der Ofen nicht gefunden wird?
Falls Ihr Modell nicht in der HKI-Datenbank steht, fragen Sie direkt beim Hersteller oder Händler nach. Auch dort erhalten Sie in der Regel die Informationen zu den Emissionswerten und der Zulassung.
Der Schornsteinfeger hilft weiter
Ihr Schornsteinfeger vor Ort kann prüfen, ob Ihr Ofen die gesetzlichen Vorschriften erfüllt. Er kann auch Messungen durchführen oder Sie beraten, falls es keine eindeutigen Unterlagen gibt. Bei Unsicherheit ist er die erste Anlaufstelle.
Wie kann ich selbst prüfen, ob mein Ofen zugelassen ist?
Sie können einige Dinge selbst überprüfen, um Sicherheit über die Zulassung Ihres Kaminofens zu bekommen. Suchen Sie nach dem Typenschild am Ofen oder sehen Sie in die Unterlagen.
So wissen Sie schnell, ob Handlungsbedarf besteht.
Das Typenschild und die Prüfbescheinigung
Das Typenschild ist meist auf der Rückseite oder an einer verdeckten Stelle des Ofens angebracht. Es nennt Hersteller, Modellbezeichnung, Baujahr und häufig Emissionswerte und Wirkungsgrad. Auch in der Bedienungsanleitung oder der Prüfbescheinigung finden Sie Details zu diesen Werten und nach welcher Norm der Ofen geprüft wurde (z.B. DIN EN 13240).
Nachweis der Grenzwerte
Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Ofen die vorgeschriebenen Werte einhält. Bei der nächsten Überprüfung durch den Schornsteinfeger müssen diese Werte vorliegen. Für neuere Öfen (nach dem 21. März 2010) sind die Anforderungen meist direkt erfüllt. Bei älteren Geräten kann Ihr Schornsteinfeger eine Messung durchführen, um festzustellen, ob der Ofen bleiben darf.
Was tun, wenn der Kaminofen nicht zugelassen ist?
Entspricht Ihr Ofen nicht den Vorgaben und gibt es keine Ausnahme, müssen Sie handeln. Sie können den Ofen entweder austauschen, nachrüsten oder stilllegen.
Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung
- Austausch: Ein neuer, moderner Ofen ist meist effizienter und erfüllt die Vorschriften.
- Nachrüstung: Bei manchen Modellen kann ein Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Das muss mit dem Schornsteinfeger abgesprochen werden.
- Stilllegung: Wenn keine Nachbesserung möglich ist, darf der Ofen nicht mehr genutzt werden.
Gibt es Förderungen?
Ob es aktuell Fördermittel für den Ausbau, die Umrüstung oder Neuanschaffung eines modernen Kaminofens gibt, hängt vom jeweiligen Bundesland, der Stadt oder dem Energieversorger ab. Es lohnt sich, dort nachzufragen. Auch Beratungsstellen können weiterhelfen. Selbst wenn es keine Förderung gibt, sparen Sie mit einem effizienten Ofen oft schon bei den laufenden Kosten.
Häufige Fragen zur Kaminofen Zulassung Liste
Oft tauchen viele ähnliche Fragen im Zusammenhang mit der BImSchV auf. Hier einige Antworten auf die wichtigsten Punkte:
Welche Öfen dürfen ab 2025 weiterhin betrieben werden?
Alle Öfen, die die Vorgaben der BImSchV Stufe 2 erfüllen. Das betrifft meist Kaminöfen, die ab 2015 gebaut wurden oder nach dem 21. März 2010 bereits die strengen Kriterien erfüllen. Auch ältere, die unter Bestandsschutz fallen und die Grenzwerte einhalten, dürfen weiter laufen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Schornsteinfeger.
Was passiert, wenn der Ofen nicht zulässig ist?
Wenn Sie einen Ofen betreiben, der die Vorgaben nicht erfüllt und für den keine Ausnahme gilt, werden Sie vom Schornsteinfeger darauf hingewiesen. Sie erhalten dann eine Frist zur Nachbesserung, zum Austausch oder zur Stilllegung. Lassen Sie diese Frist verstreichen und verwenden den Ofen weiter, drohen hohe Bußgelder (bis zu 50.000 Euro). Halten Sie die Vorgaben besser ein.
Die Zulassungspflicht stellt sicher, dass weniger Schadstoffe in die Luft gelangen. Nutzen Sie Quellen wie die HKI-Datenbank oder sprechen Sie mit dem Schornsteinfeger, um Klarheit zu erhalten. Moderne, geprüfte Kaminöfen arbeiten nicht nur sauberer, sondern sparen in vielen Fällen auch Heizkosten. Ein zugelassener Ofen ist also nicht nur für den Umweltschutz, sondern auch für Sie eine sinnvolle Investition.
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